Der Energieausweis
Welches Ziel wird mit der Einführung des Energieausweises angestrebt?

Bundesregierung und EU planen bis ins Jahr 2020 den Ausstoß von CO2, des Treibhausgases Kohlendioxid, um 36 % zu verringern. Dabei liegen die Haupteinsparpotentiale bei den Gebäuden.
Die energetische Sanierung des Wohngebäudebestandes und damit der sparsame und effiziente Umgang mit Energie, sind wohl ein wichtiger Schlüssel für eine zukunftssichere und kostengünstige Energieversorgung, bei der sowohl Klima, als auch Ressourcen geschont werden.
Aber noch immer verschwenden unzählige Häuser in Deutschland zu viel Energie. Vor allem im Altbaubestand besteht dringender Handlungsbedarf!

Bestehende Gebäude verbrauchen etwa dreimal so viel Energie für Heizung wie Neubauten. Der durch Heizung und Warmwasserbereitung verursachte Ausstoß von CO2 könnte bei den Wohnhäusern um ca. 60 % und mehr gesenkt werden. Erreicht werden könnte dies durch Maßnahmen wie eine gute Wärmedämmung, dichte Fenster und eine moderne, energiesparende Heizungsanlage.

Gerade bei den Heizungen ist die Situation bedenklich: Jeder fünfte der etwa 17 Millionen Heizkessel ist bereits seit über 24 Jahren in Betrieb, wobei nicht einmal 10 % der Anlagen als energiesparend eingestuft werden können.

Der Energieausweis soll nun mit seinen Modernisierungsempfehlungen Immobilienbesitzer zu energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen motivieren, denn die effiziente Senkung des Energieverbauchs von Gebäuden ist von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz.

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Was sagt der Energieausweis aus?

  • Gesamtbewertung & Gebäudeidentifizierung

Zur Gebäude-Identifizierung werden Informationen wie Gebäudetyp, Baujahr und die Zahl der Wohneinheiten im Ausweis vermerkt
Die Einteilung in Energieeffizienzklassen von A (sehr energieeffizient) bis I (am wenigsten energieeffizient) wird in Zukunft ein wichtiges Kriterium am Wohnungsmarkt sein, denn die Effizienzklasse zeigt potentiellen Mietern, ob sie eher mit niedrigen oder höheren Energiekosten zu rechnen haben werden. Die Effizienzklasse wird im Zuge der Energiediagnose vom Energieberater festgestellt und in den Ausweis eingetragen.
Ferner wird auch der Primärenergiebedarf (= Gesamtbedarf an Energie, der für Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung eines Gebäudes unter Normalbedingungen nötig ist; dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, Aufbereitung und den Transport der Eenergie, z. B. für Öl oder Gas, benötigt wird) des Gebäudes ausgewiesen.

  • Bild & Beschreibung des Gebäudes

Neben einem Bild des Gebäudes wird die Qualität aller Gebäudeteile vom Dach über die Fassade und die Fenster bis hin zur Anlagentechnik beurteilt. Überprüft werden dabei unter anderem der Dämmstandard und die Luftdichtheit, mögliche Wärmebrücken sowie die Qualität der Anlagentechnik. Berücksichtigt wird auch der Einsatz regenerativer Energien (etwa Solarenergie), der Standort der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung im Gebäude, die Länge und Dämmqualität der Rohrleitungen, die Effizienz der Pumpen, die Güte von Heizflächen und Thermostatventilen und so weiter.

  • Emissionswerte

Die von der Immobilie verursachten Abgase (CO2-Emissionen) werden ausgewiesen. Damit wird das Maß der Umweltbelastungen festgestellt.

  • Erwarteter Energiebedarf

Die für die Wärmeversorgung des Gebäudes erwarteten Kosten werden aufgelistet.

  • Modernisierungstipps

Hausbesitzer erhalten sinnvolle Sanierungs- und Modernisierungstipps, die die Betriebskosten senken, die Umweltfreundlichkeit verbessern und den Wert der Immobilie steigern.

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Warum nur ein Ausweis je Gebäude?

Ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Er beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes, die maßgeblich von der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung sowie der Dämmqualität der Außenhülle bestimmt wird. Die im Energieausweis enthaltenen Informationen beziehen sich deshalb immer auf das ganze Gebäude.

Eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Wohnungen innerhalb eines Gebäudes ist nicht sinnvoll. Zwar wird für Dachwohnungen oder für Wohnungen am Rand mehr Heizenergie benötigt, jedoch profitieren davon die Mieter der in der Mitte gelegenen Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt, so müssten auch in den zentral gelegenen Wohnungen die Heizkörper mehr aufgedreht werden.

Das heißt, auf das ganze Gebäude gerechnet gleicht sich der Heizbedarf aus. Somit ist auch nur die energetische Beurteilung des gesamten Gebäudes sinnvoll.

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Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere Wohngebäude. Für alle anderen ist der Verbrauchsausweis ausreichend. Wer möchte, kann sich aber auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

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Energiebedarfsausweis - Inhalte

Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient ein Gebäude wirklich ist. Die Energieeffizienz des Gebäudes kann durch den jährlichen Energiebedarf für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung ermittelt werden. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach im Energieausweis genauso berücksichtigt wie die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein und auch die Verwendung regenerativer Energien wie Wärmepumpen oder Solarenergie.

Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima pro Jahr verbraucht wird. Als Kennzahl wird schließlich im Bedarfsausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen. Dadurch ermöglicht der Bedarfsausweis Vergleiche mit den Ergebnissen anderer Gebäude, da der Standard deutschlandweit derselbe ist.

Zudem gibt der Bedarfsausweis mit seinen Modernisierungstipps alle Potentiale an, die ein Gebäude zum Energiesparen in sich birgt.

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Energieverbrauchsausweis - Inhalte

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energie ermittelt.

Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen, da der verbrauchsorientierte Ausweis weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner widerspiegelt. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.

Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen: Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.

Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht.

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Welchen Energieausweis brauche ich?

Welcher Ausweis gebraucht wird, hängt mit Größe, Baujahr und Sanierungszustand der Immobilie zusammen. 1977 erschien die erste bundeseinheitliche Wärmeschutzverordnung (WSVO), die den Energiebedarf durch Verbesserung der Dämmung und der Fenster eines Gebäudes bereits merklich sinken ließ. Deshalb werden Gebäude mit Baujahr vor der ersten WSVO anders betrachtet als jüngere Gebäude.

Hier die Regelungen im Einzelnen:

  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1977 und damit vor Wirksamwerden der ersten WSVO errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis
  • Für Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den Stand der ersten WSVO erreicht haben, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
  • Das gilt ebenso für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden.

Nicht-Wohngebäude im Altbau benötigen seit 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss seit Oktober 2007 ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

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Quelle: www.das-energieportal.de/energieausweis
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